GoBD im Griff
In über 180 Randziffern hat das Bundesfinanzministerium in den Schreiben vom 14.11.2014 und 11.7.2019 sehr detailliert klargestellt, wie eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung auszusehen hat. Seit 2017 ist die Schonzeit vorbei und erste Betriebsprüfer verlangen die GoBD Verfahrensdokumentation und einen Einblick in das Interne Kontrollsystem (IKS). Liegen beide Unterlagen nicht vor und gibt es materielle Mängel in der Buchhaltung, ist eine Steuerschätzung nicht weit entfernt. Die Finanzgerichte haben diese Praxis mehrfach bestätigt und der Druck auf die Unternehmen wächst ! Es betrifft alle
- Freiberufler / Selbständigen
- Gewerbetreibende
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
- Vereine
Eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation nebst IKS zu erstellen ist nicht nur "Fleißarbeit" und mal so eben erledigt. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Abläufe und Prozesse in der Buchhaltung nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden. Die etwa 14.000 Betriebsprüfer haben über die neuen Regelungen den elektronischen Zugriff auf alle kaufmännischen Unterlagen (inklusive diesbezügliche E-Mails) Ihres Unternehmens und setzen zudem noch digitale Verfahren ein, damit unplausible Vorgänge sehr schnell deutlich werden. Sie haben nur eine Chance, nutzen Sie die verbleibende Zeit, Ihre Organisation und Unterlagen auf Vordermann zu bringen. Mit der GoBD dreht sich die Beweislast um, Sie werden dem Finanzamt erklären müssen, dass Sie stets alle Prozesse richtig durchgeführt haben - und das auch für zurückliegende Jahre !
Entscheiden Sie selbst, welchen Weg Sie gehen wollen. Nutzen Sie unsere kostenfreien Analysen um Ihren Handlungsbedarf zu erkennen. Zudem halten wir verschiedene Wege zu Ihrer GoBD Verfahrensdokumentation für Sie bereit. Entweder erstellen sie diese selbst mit unseren Arbeitshilfen, oder wir unterstützen Sie telefonisch beziehungsweise auch vor Ort.